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RechtlichesLegal

Unsere
AGB.
Our terms
and conditions.

Stand November 2026. Gültig für Unternehmer im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.As of November 2026. German version is binding.

Kamar Schrottrecycling GmbH · Jessen (Elster), Sachsen-AnhaltKamar Schrottrecycling GmbH · Jessen (Elster), Germany
EntsorgungsfachbetriebCertified waste companyErstbehandlung § 21 ElektroGInitial treatment § 21 ElektroGISO 9001 · ISO 14001Mitglied ESN · CMAMember ESN · CMA

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge der Kamar Schrottrecycling GmbH („KSR“) über die Annahme, Behandlung, Verwertung und Vernichtung von Abfällen, den Ankauf von Schrott, Metallen und Altgeräten sowie den Verkauf von Sekundärrohstoffen.
  2. Sie gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (§ 310 Abs. 1 BGB).
  3. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn KSR ihnen schriftlich zustimmt. Das gilt auch, wenn KSR in Kenntnis solcher Bedingungen Material annimmt.
  4. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Angebote von KSR sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, durch Terminbestätigung über das Buchungssystem oder durch die Annahme des Materials zustande.
  2. Grundlage jedes Angebots sind die Angaben des Kunden zu Art, Menge, Zusammensetzung, Abfallschlüssel und Zustand des Materials.

§ 3 Leistungsumfang

  1. KSR übernimmt Abfälle und Materialien nur im Rahmen der eigenen Genehmigungen und Zertifikate (Entsorgungsfachbetrieb, Erstbehandlungsanlage nach § 21 ElektroG) und der dort aufgeführten Abfallschlüssel.
  2. Leistungen, die KSR nicht selbst erbringt (z. B. Kältemittel-Entnahme, Behandlung von Traktionsbatterien, Transport), kann KSR an zugelassene Partnerbetriebe vergeben. KSR bleibt Ansprechpartner des Kunden.
  3. Abbau, Demontage oder Abholung beim Kunden schuldet KSR nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

§ 4 Pflichten des Kunden – Deklaration

  1. Der Kunde muss das Material vor der Anlieferung vollständig und richtig beschreiben: Art, Menge, Abfallschlüssel nach AVV, enthaltene Batterien (Typ, Zustand), gefährliche Stoffe und Herkunft.
  2. Schrott- und Metalllieferungen müssen frei von Batterien sein, soweit nichts anderes vereinbart ist. Auf Verlangen gibt der Kunde eine Batteriefreiheitserklärung ab.
  3. Beschädigte, aufgeblähte oder auslaufende Lithiumbatterien sowie Geräte mit solchen Batterien dürfen nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von KSR angeliefert werden.
  4. Verpackung, Kennzeichnung und Beförderung richten sich nach dem Gefahrgutrecht (ADR). Dafür ist der Kunde bzw. sein Beförderer verantwortlich.
  5. Nicht angenommen werden ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung insbesondere: explosionsgefährliche Stoffe, radioaktive Stoffe, Druckbehälter mit Inhalt, infektiöse Abfälle sowie Stoffe außerhalb der Genehmigung von KSR.
  6. Munitionsabfälle (AVV 16 04 01*) nimmt KSR nur nach gesonderter Anfrage und schriftlicher Vereinbarung an.

§ 5 Anlieferung und Termine

  1. Anlieferungen erfolgen nach vorheriger Terminvereinbarung (Online-Terminbuchung oder Telefon). LKW-Ankunft Montag bis Freitag 07:00–15:00 Uhr.
  2. Jede Anlieferung braucht einen Lieferschein mit Vorgangsnummer. Bei gefährlichen Abfällen sind die vorgeschriebenen Nachweise (eANV) vorzulegen.
  3. Den Anweisungen des Personals auf dem Betriebsgelände ist Folge zu leisten. Das Gelände ist videoüberwacht.

§ 6 Verwiegung und Eingangskontrolle

  1. Maßgeblich für Mengen ist die Verwiegung auf der geeichten Waage von KSR. Der Wiegeschein ist Abrechnungsgrundlage.
  2. KSR prüft das Material bei der Annahme (Sichtprüfung, bei Bedarf Röntgenprüfung, Stückzahl, Siegel).
  3. Weicht das Material von der Deklaration ab, kann KSR nach eigener Wahl:
    a) das Material zurückweisen (Rücktransport auf Kosten des Kunden),
    b) es nachsortieren oder gesondert behandeln und die Mehrkosten berechnen,
    c) bei Ankauf den Preis an die tatsächliche Qualität anpassen.
    KSR informiert den Kunden darüber unverzüglich, wenn möglich mit Fotos.

§ 7 Eigentums- und Gefahrübergang

  1. Mit dem Abladen auf dem Gelände von KSR gehen Gefahr und – nach erfolgter Eingangskontrolle – Eigentum auf KSR über.
  2. Zurückgewiesenes Material bleibt Eigentum des Kunden.
  3. Bei Ankauf bleibt das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung beim Kunden; das Recht von KSR zur Weiterverarbeitung bleibt unberührt.

§ 8 Preise und Zahlung

  1. Es gelten die vereinbarten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Entsorgungsleistungen werden mit Rechnung abgerechnet und sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  3. Ankäufe werden per Gutschrift abgerechnet und überwiesen. Barzahlungen erfolgen nur im gesetzlich zulässigen Rahmen und gegen Identitätsnachweis.
  4. Rechnungen und Gutschriften können als elektronische Rechnung (E-Rechnung) übermittelt werden.
  5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und Pauschalen (§ 288 BGB).

§ 9 Nachweise und Vernichtung

  1. Der Kunde erhält auf Wunsch Lieferschein, Wiegeschein und die abfallrechtlichen Nachweise, auch über das Kundenportal.
  2. Für zu vernichtende Gegenstände stellt KSR eine schriftliche Vernichtungserklärung aus. Umfang (z. B. Seriennummern, Vier-Augen-Prinzip, Anwesenheit des Kunden, Fotos) wird vorab schriftlich vereinbart.
  3. Ware, die zur Vernichtung übergeben wurde, wird nicht weiterverkauft.
  4. Enthalten Geräte personenbezogene Daten, schließt KSR auf Wunsch eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ab. Datenträger werden mechanisch zerstört.

§ 10 Haftung des Kunden

  1. Der Kunde haftet für alle Schäden und Kosten, die durch falsche oder unvollständige Angaben entstehen, insbesondere durch nicht angegebene Batterien, gefährliche oder verbotene Stoffe. Dazu gehören Brand- und Anlagenschäden, Sonderentsorgung, Betriebsunterbrechung und behördliche Kosten.
  2. Er stellt KSR insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

§ 11 Haftung von KSR

  1. KSR haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet KSR nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Beim Verkauf von Sekundärrohstoffen gilt: Die Sortierung erfolgt nach Augenschein und Herkunft mit branchenüblicher Sorgfalt. Eine bestimmte chemische Zusammensetzung ist nur geschuldet, wenn sie schriftlich vereinbart ist. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt, schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB).

§ 12 Behälter

Von KSR gestellte Behälter (z. B. Gitterboxen, Container) bleiben Eigentum von KSR. Der Kunde haftet für Verlust und Beschädigung, die nicht auf normale Abnutzung zurückgehen. Tauschbehälter werden über den Leergut-Abholschein erfasst.

§ 13 Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, Betriebsstörungen oder Ausfall von Entsorgungswegen, die KSR nicht zu vertreten hat, ruhen die Leistungspflichten für die Dauer der Störung.

§ 14 Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen vertraulich. Personenbezogene Daten verarbeitet KSR nach der Datenschutzerklärung auf www.kamar-recycling.de.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Erfüllungsort ist Jessen (Elster). Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Lutherstadt Wittenberg (Amtsgericht Wittenberg); ist das Landgericht zuständig, das Landgericht Dessau-Roßlau.
  3. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Rest wirksam.

Kamar Schrottrecycling GmbH · Geschäftsführerin Carmen Kamar · HRB 27345, Amtsgericht Stendal · USt-IdNr. DE326917285

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